Satzung Er hat seinen Sitz in Cottbus. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Vereinszweck Zweck des Vereins ist die Förderung der Kunst,
insbesondere der Musik, des Theaters, Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts § 3 Gemeinnützigkeit Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. § 4 Organe Die Organe des Vereins sind die
Mitgliederversammlung und der Vorstand. § 5 Mitglieder / Mitgliederversammlung Mitglied kann jede natürliche oder
juristische Person werden. Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen
Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse, Die Mitgliederversammlung entscheidet über die
Aufnahme neuer Mitglieder. Weitere Aufgaben der Mitgliederversammlung: – Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht des Vorstandes und den Revisionsbericht der Revisoren entgegen. – Die Mitgliederversammlung beschließt den Vereinshaushalt. – Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstands. – Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für 2 Jahre. § 6 Vorstand Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Der Vorstand lädt schriftlich zwei Wochen im voraus
mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein. Darüber hinaus lädt
der Vorstand unverzüglich schriftlich
zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung
ein, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder fünf Mitglieder dies
schriftlich beantragen. § 7 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke fällt das § 8 Revision Die Mitgliederversammlung wählt 2 Revisoren/innen. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse. Unterschrift
der Gründungsmitglieder
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