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Verein

Beitritt

Satzung

  § 1 Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden und heißt dann
 
                              Comicazerock e. V.

Er hat seinen Sitz in Cottbus.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Das erste Rumpfgeschäftsjahr endet am 31. Dezember 2005.

 

§ 2 Vereinszweck

Zweck des Vereins ist die Förderung der Kunst, insbesondere der Musik, des Theaters,
der Literatur und anderer Veranstaltungen vornehmlich in den Räumlichkeiten des Comicaze,
Friedrich Ebert Str. 36 in 03044 Cottbus.

 

Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
 ”Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Organisation und Durchführung
von Veranstaltungen im erweiterten künstlerischen Bereich, Unterstützung  junger Künstler
und kostenloses Bereitstellen einer Plattform für Auftritte.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 § 4 Organe

 Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Der Vorstand vertritt den Verein. Der Vorstand handelt durch mindestens zwei seiner Mitglieder. 

§ 5 Mitglieder / Mitgliederversammlung

 Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. 

Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse,
außer die Satzung legt eine andere Mehrheit fest.
Über Satzungsänderungen beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit
der anwesenden Mitglieder.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert.
Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben.
Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung.

Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder.
Sie kann den Vorstand ermächtigen, neue Mitglieder aufzunehmen.
Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss vom Verein.
Der Austritt kann nur zum Ende jedes Monats erfolgen und muss 14 Tage zuvor schriftlich mitgeteilt werden.
Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags
trotz Mahnung, kann die Mitgliederversammlung den Ausschluss eines Mitglieds beschließen.

 Weitere Aufgaben der Mitgliederversammlung:

– Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht des Vorstandes und den    Revisionsbericht der Revisoren entgegen.

– Die Mitgliederversammlung beschließt den Vereinshaushalt.

– Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstands.

– Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für 2 Jahre.

 

§ 6 Vorstand 

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt.

Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.

Der Vorstand lädt schriftlich zwei Wochen im voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein. Darüber hinaus lädt der Vorstand unverzüglich schriftlich  zu einer außerordentlichen  Mitgliederversammlung ein, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder fünf Mitglieder dies schriftlich beantragen.
Der 1. Vorsitzende führt die laufenden Vereinsgeschäfte.
Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen.

 

§ 7 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
Vermögen des Vereins an den Förderverein „ Puppenbühne Regenbogen “ e.V., Cottbus 

§ 8 Revision

Die Mitgliederversammlung wählt 2 Revisoren/innen. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse.

 

 

Unterschrift der Gründungsmitglieder